Bedingungen
Verkaufs und Lieferbedingungen, Slice Fruit A/S
1. Verwendung
1.1
Folgende Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachstehend „Bedingung/Bedingungen“ benannt), finden bei allen Verkäufen und Lieferungen (hiernach benannt „Produkte“) von Slice Fruit A/S und/oder mit dem Konzern verbundenen Gesellschaften, Niederlassungen etc. (hiernach benannt „SF“) Verwendung. Ausgenommen sind abweichende schriftliche Vereinbarungen. Die Bedingungen gelten ungeachtet dessen, ob die Vereinbarung per Brief, Fax, Mail, Telefon oder anderweitig getroffen wurde.
1.2
Sofern Nichtübereinstimmung über eine Verkaufs-/Liefervereinbarung und den Bedingungen zwischen SF und dem Kunden besteht, haben die Bedingungen Vorrang.
2. Prospekte, Preislisten etc.
2.1
SF’s Prospekte, Preislisten, Informationen etc. sind richtungweisend und sind somit für SF nur geltend, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung von SF angegeben sind.
3. Angebot und Akzeptanz
3.1
Angebote von SF sind ohne Verbindlichkeit, ausgenommen, es wurde abweichend und schriftlich im Angebot von SF angegeben.
3.2
Ein Auftrag ist erst dann für SF verbindlich, wenn er schriftlich bestätigt bzw. ausgeführt worden ist.
3.3
Besondere Kaufbedingungen, oder spezielle Forderungen für die Leistung seitens des Kunden, z.B. bei der Auftragsabgabe oder –Bestätigung des Kunden, sind nur dann für SF verbindlich, wenn SF sich ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden erklärt hat.
3.4
Sollte SF ein Angebot ohne Akzeptanzfrist abgeben, verliert das Angebot nach 5 Werktagen (Mo-Fr) nach Angebotsabgabe seine Gültigkeit, sofern eine übereinstimmende, schriftliche Akzeptanz seitens des Kunden, nicht bis dahin bei SF eingetroffen ist.
4. Vorbehalt betreffend eines Produktes, das nicht vorrätig ist.
4.1
Falls nichts anderes angegeben wurde, ist ein Angebot oder eine Bestätigung von SF bzgl. Produkten, die bei SF nicht vorrätig sind, unter dem Vorbehalt abgegeben, daß das Produkt beschafft werden kann. ( z. B. bezogen auf evtl. Ein- /Ausfuhrverbote des bestellten Produktes )
4.2
Sofern eine bestimmte Sorte nicht beschafft werden kann, ist SF berechtigt, eine vergleichbare Sorte, einen Ersatz, zu liefern, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich und schriftlich angemerkt, dass ein derartiger Ersatz nicht erwünscht ist.
5. Preise
5.1
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind alle Preise: 5.1.1. Exklusive MwSt und anderer Steuern 5.1.2 Inklusive Versandkosten 5.1.3 Exklusive Abfertigungsgebühr und 5.1.4 angegeben in dänischen Kronen.
5.2
SF behält sich das Recht vor, Änderungen von Angebotspreisen vorzunehmen, sowohl vor, wie nach der Auftragsannahme, resultierend aus Änderungen von Rohstoffpreisen, Preisen von Subunternehmern, Änderungen behördlicher Steuern, Währungskursänderungen, Gehältern etc. Sollte der Preis um mehr als 20% erhöht werden, kann der Kunde nach Bekanntmachung der Preisänderung die Vereinbarung annullieren, sofern dies der SF sofort mitgeteilt wird.
5.3
Wird die Art oder Menge des Verkaufs, oder der Lieferung geändert, oder werden die Kosten der SF anderweitig, aufgrund von Kundengegebenheiten, erhöht, kann SF volle Kompensation hierfür fordern.
6. Zahlungsbedingungen
6.1
Die Vergütung an SF ist bei der Anlieferung fällig. Zahlungsziel: 14 Tage nach Anlieferung, sofern keine andere Vereinbarung vorliegt.
6.2
Die Zahlung gilt als nicht erfolgt, bis der Betrag auf dem Konto von SF eingegangen ist.
6.3
Bei Zahlung nach Ablauf des Zahlungszieles (siehe Punkt 6.1) ,werden Verzugszinsen von 2% pro angefangenen Monat, bis die Zahlung erfolgt ist, angerechnet. Zugeschriebene Zinsen sind für sofortige Zahlungen fällig und werden vor anderen Schulden bei laufenden Einzahlungen abgerechnet.
6.4
Falls nicht rechtzeitig bezahlt wird, ist SF – ohne Schadensersatzpflicht – berechtigt, alle Verkäufe/Lieferungen an den Kunden zurückzuhalten, ungeachtet, ob ein Zusammenhang zwischen den jeweiligen Lieferungen besteht.
6.5
Jede Zahlungsverzögerung an SF, ist als eine wesentliche Nichteinhaltung der Vereinbarung anzusehen und berechtigt SF zu Schadensersatzforderungen.
7. Lieferung und Versand
7.1
Lieferzeiten richten sich, sofern es möglich ist, nach den Wünschen des Kunden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird so schnell wie möglich geliefert. (Siehe auch Punkt 7.5)
7.2
Auf des Kunden eigene Gefahr hin, sorgt SF für den Transport zum europäischen Empfänger, vorausgesetzt, eine befahrbare Straße ist vorhanden. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch des Kunden, nach schriftlicher Vereinbarung und gegen Vergütung, abgeschlossen.
7.3
Bestellungen müssen spätestens am Tag A vor 10.00 Uhr bei SF eingehen, entweder per Mail, Telefax oder Telefon, um eine Anlieferung Tag C zu gewährleisten. Erfolgt die Bestellung später als 10.00 Uhr an Tag A, wird die Ware an Tag D angeliefert.
7.4
Die Lieferung ist vollendet, wenn die Produkte dem Frachtführer übergeben worden sind.
7.5
SF kann den vereinbarten Lieferzeitpunkt in folgenden Fällen verschieben: 7.5.1 Bei Veränderung des Auftrages ,die durch den Kunden, oder dessen Verhältnisse, verursacht worden sind. 7.5.2 In Fällen von Force Majeure (siehe Punkt 11) 7.5.3 Falls die Lieferung durch Behörden gestoppt, oder verzögert wird. 7.5.4 In Fällen, in denen es SF nicht möglich ist, Rohstoffe für das gewünschte Produkt zu besorgen (siehe Punkt 4)
7.6
Falls SF einen vereinbarten Lieferzeitpunkt überschreitet - ohne das dies durch die in Punkt 5 erwähnten Gegebenheiten verursacht wurde – und die Produkte weiterhin nicht geliefert werden, kann der Kunde einen Lieferersatz fordern. Dieser Ersatz muss spätestens 3 Werkstage (Mo-Fr) nach der schriftlichen Forderung folgen. Nach Ablauf dieser Frist, ist der Kunde berechtigt, den erteilten Auftrag, bezugnehmend auf die Verspätung, zu stornieren. Die Stornierung muß schriftlich erfolgen. Ferner hat der Kunde Anspruch auf Ersatz für den, mit der Verspätung direkt verbundenen, Verlust. Der Ersatz kann jedoch nicht die Kosten für einen Ersatzkauf überschreiten. Der Kunde hat keine weiteren Befugnisse bei Nichterfüllung. SF verantwortet keine Verluste des Betriebes, Zeitverluste, Verluste des Verdienstes, oder weitere direkte Verluste, sowie Zahlung von Tagesbuße.
8. Mangel
8.1
SF verantwortet nur Mängel, die innerhalb von 5 Werktagen (Mo-Fr) nach der Lieferung, aufkommen.
8.2
SF’ Verantwortung kommt zum tragen, wenn der Kunde belegt, daß die Produkte mit Mängeln versehen sind. Der Kunde muß weiterhin belegen, daß die Produkte korrekt aufbewahrt wurden.
8.3
Bei Mängeln kann der Kunde folgende Rechte der Nichterfüllung gegenüber SF geltend machen: 8.3.1 SF ist verpflichtet, eventuelle Mängel ,durch Ersatzlieferungen, unter Rücksicht auf angemessene Kosten, sowie den Wünschen des Kunden, abzustellen. 8.3.2 Sofern eine Ersatzlieferung nicht innerhalb von 3 Werktagen (Mo-Fr) , nachdem der Kunde die Mängel des Produktes belegt hat, erfolgt, kann der Kunde den Auftrag annullieren. Der Kunde hat dann Anrecht auf Schadensersatz für die mit dem Mangel direkt verbundenen Verluste. Der Ersatz kann jedoch nicht die Kosten für einen Ersatzkauf überschreiten. 8.3.3 SF übernimmt keine weitere Verantwortung für die Produkte und kann somit keine verhältnismäßige Ermäßigung oder Ersatz fordern und kann die Kaufsumme weder ganz, noch teilweise zurückhalten.
9. Beschwerden
9.1
Bei Mangel ist Beschwerde unverzüglich einzureichen.
9.2
Falls zu wenig geliefert wurde, muß der Kunde sofort nach Empfang binnen der im Punkt 7.6 genannte Fristen, den Mangel anzeigen, um den Mangel geltend zu machen.
10. Produkthaftung
10.1
Abgesehen von den Fällen, die von der Verordnung 2007-03-20, Nr. 261 bzgl. Produkthaftung abgedeckt sind, begrenzt sich die Produkthaftung der SF wie folgt: 10.1.1 SF verantwortet nur Schäden, die die Produkte verursachen, wenn belegt wird, dass der Schaden von Personen verursacht wurde, für welche SF haftet.
10.1.2
SF verantwortet keine Schäden an Produkten, von welchen die Produkte von SF nur Bestandteile sind. Ausgenommen sind die Schadenfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit einer Person, für welche SF haftet, entstehen.
10.1.3
SF verantwortet keine Schäden, die dadurch entstehen, daß Produkte den behördlichen Bestimmungen unterliegen und entsprechen müßen.
10.1.4
SF verantwortet keine Verluste des Betriebes, sowie Zeitverluste, Verluste des Verdienstes, oder weiterer direkter Verluste.
10.1.5
Sofern SF gegenüber Dritten Produkthaftung auferlegt wird, verpflichtet sich der Kunde im selben Umfang SF schadenfrei zu halten, wie oben beschrieben. Sowohl SF, als auch dem Kunden, wird gegenseitiger Informationsaustausch bzgl. (potentieller) Produkthaftungsforderung auferlegt.
10.1.6
Die Produkthaftung der SF verjährt 3 Jahre nach dem Tag, an welchem der Geschädigte den Schaden und die Ursache dafür feststellt hat, oder hätte feststellen sollen. Falls die Verjährung nicht eingetroffen ist, entfällt die Forderung 10 Jahre nach dem Tag, an dem SF das Produkt, das zum Schaden geführt hat, in Umlauf gebracht hat.
11. Höhere Gewalt
11.1
Folgende Umstände führen zur Nichtverantwortlichkeit von SF, sofern diese SF an einer rechtzeitigen oder mangelfreien Lieferung hindern oder die Erfüllung unangemessen mühsam machen: Brand, Explosion, Naturkatastrophe, Epidemie, Krieg, Aufstand, Unruhen, Ausnahmezustand, Mobilisierung oder vergleichbare Veranstaltungen, Beschlagnahmung, Valutaeinschränkungen, Im- oder Export-Verbot, Streik, Aussperrung, oder andere Umstände von gleichem Maße, außerhalb von SF Einfluß, sowohl bei SF selbst, als auch bei SFs Lieferanten. Die Auflistung beabsichtigt nicht erschöpfend zu sein. In Fällen, in denen die Lieferung um mehr als 3 Wochen, infolge von höhere Gewalt, verschoben worden ist, hat sowohl SF, sowie der Kunde, das Recht, den Auftrag zu stornieren. Es kann keine Erstattung oder Vergütung in Verbindung mit einer solchen Stornierung geltend gemacht werden.
12. Gerichtsstand
12.1
Jeder Zwist zwischen SF und dem Kunden, muß vor einem dänischen Gericht entschieden werden. Der Zwist muß vor dem Gericht in DK-6000 Kolding entschieden werden, unabhängig davon, wo der Kunde seinen Firmensitz angemeldet hat.
12.2
Unabhängig von Absatz 12.1, hat SF die Möglichkeit, den Zwist dem „Danish Arbitration“ vorzulegen. Alle Mitglieder werden in Übereinstimmung mit den Regeln des Ausschusses ausgewählt.